Grabnutzung und Gebühren
Der Erwerb eines Grabnutzungsrechts ist grundsätzlich nur bei aktuellem Sterbefall oder bei einer Umbettung möglich.
Die einzelnen Grabarten unterscheiden sich im Preis, Lage und Größe.
Grabnutzungsrechte an Grabstätten werden auf 7 Jahre vergeben.
Die Nutzungsgebühren für die einzelnen Grabarten sowie die Grabgrößen und Angaben zu Grabmälern können aus der aktuellen Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.
Satzungen & Verordnungen