Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024

Donnerstag, 29. August 2024

Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises München ermittelt (§ 195 Baugesetzbuch) Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach § 196 BauGB, § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) ermittelt.

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gem. § 195 BauGB, geführte Kaufpreissammlung.

Die vollständige Richtwertzusammenstellung liegt gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Bay. Gutachterausschussverordnung in der Zeit vom:

29.08.2024 bis einschließlich 02.10.2024

bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim, als auch im Rathaus, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.


Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (gutachterausschuss@lra-m.bayern.de ) im Landratsamt München Auskunft über diese Richtwerte verlangen zu können, wird gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB hingewiesen. Diese Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) in Verbindung mit Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

 

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