Insbesondere in Tempo-30-Zonen teilen sich der Kfz-Verkehr, der Radverkehr und die E-Scooter die Fahrbahn.
Ein vorhandener Radweg muss nur dann von Rad- oder E-Scooter-Fahrenden benutzt werden, wenn dieser mit einem entsprechenden Verkehrszeichen beschildert ist. Wege, die als Gehwege gekennzeichnet sind, dürfen vom Radverkehr oder E-Scootern nicht benutzt werden bzw. dort müssen die Fahrzeuge geschoben werden (z. B. Bahnunterführungen Bahnhof Unterschleißheim).
Ansonsten dürfen die Radfahrenden wählen, ob sie die Fahrbahn oder die Radverkehrsanlagen benutzen möchten. Aus diesem Grund muss auf Fahrbahnen, auf denen verschiedene Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, besonders Rücksicht genommen werden:
- Schulterblick beim Rechtsabbiegen – insbesondere an Hauptverkehrsstraßen mit begleitenden Radverkehrsanlagen
- Einhaltung der Abstandsregeln beim Überholen von Radfahrenden (> 1,5 m)
- Kein Falschparken auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen
- Angepasstes Verhalten im verkehrsberuhigten Bereich
- Nicht entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung radeln
Weitere Informationen zu diesem Thema stehen für Sie bereit unter: unterschleissheim.de/Fair-fahren
Dies ist der letzte Beitrag für dieses Jahr. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!