E-Scooter werden sowohl über das Verleihsystem als auch in privater Form genutzt. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15.06.2019 wurde die Teilnahme von sogenannten E-Scootern am Straßenverkehr geregelt, darunter auch die zulässigen Verkehrsflächen und Verhaltensregeln sowie Fragen der Verkehrssicherheit.
Innerorts dürfen E-Scooter auf folgenden Verkehrsflächen genutzt werden:
- baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege
- der dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsfläche bei getrennten Rad- und Gehwegen
- Radfahrstreifen
- Fahrradstraßen
- Verkehrsflächen mit dem Zusatzzeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei
Wenn solche Radverkehrsanlagen nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden, nicht auf Gehwegen.
E-Scooter dürfen immer nur von einer Person (mindestens 14 Jahre alt) genutzt werden. Beim Abstellen soll darauf geachtet werden, dass niemand behindert wird. Sind vorgesehene Sammelplätze für einen E-Scooter-Sharing Anbieter vorhanden (wie z. B. am S-Bahnhof Unterschleißheim), sollen ausschließlich diese benutzt werden. E-Scooter müssen auf Radverkehrsflächen Rücksicht auf den Radverkehr nehmen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben FußgängerInnen Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!