Fair Fahren – Miteinander ans Ziel - E-Scooter-Nutzung im Stadtgebiet

Donnerstag, 06. Juni 2024

E-Scooter werden sowohl über das Verleihsystem als auch in privater Form genutzt. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15.06.2019 wurde die Teilnahme von sogenannten E-Scootern am Straßenverkehr geregelt, darunter auch die zulässigen Verkehrsflächen und Verhaltensregeln sowie Fragen der Verkehrssicherheit.

Innerorts dürfen E-Scooter auf folgenden Verkehrsflächen genutzt werden:

  • baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege
  • der dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsfläche bei getrennten Rad- und Gehwegen
  • Radfahrstreifen
  • Fahrradstraßen
  • Verkehrsflächen mit dem Zusatzzeichen Elektrokleinstfahrzeuge frei

Wenn solche Radverkehrsanlagen nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden, nicht auf Gehwegen.

E-Scooter dürfen immer nur von einer Person (mindestens 14 Jahre alt) genutzt werden. Beim Abstellen soll darauf geachtet werden, dass niemand behindert wird. Sind vorgesehene Sammelplätze für einen E-Scooter-Sharing Anbieter vorhanden (wie z. B. am S-Bahnhof Unterschleißheim), sollen ausschließlich diese benutzt werden. E-Scooter müssen auf Radverkehrsflächen Rücksicht auf den Radverkehr nehmen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben FußgängerInnen Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.