Bundesweite Reform der Grundsteuer - Unterschleißheim verzichtet auf Anhebung des Hebesatzes

Mittwoch, 02. Oktober 2024

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, den Grundsteuerhebesatz der Stadt auch ab dem Jahr 2025 bei 280 Prozent zu belassen. Damit verzichtet Unterschleißheim bewusst auf eine Erhöhung der Steuerlast, obwohl die Grundsteuerreform umfangreiche Neuberechnungen und Anpassungen mit sich bringt.
Hintergrund der Beratung ist die Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer, die auf veralteten Werten aus den 1960er Jahren basierte, wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig erklärt. In Bayern wurde daraufhin ein neues Modell eingeführt, das die Grundsteuer anhand der Grundstücksfläche und deren Nutzung festlegt, unabhängig vom Wert der Immobilie.
Während in weiten Teilen Deutschlands die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells berechnet wird, entschied sich Bayern für das sogenannte Flächenmodell. In diesem Modell orientiert sich die Steuer ausschließlich an der Grundstücksgröße und -nutzung, was für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer Neuverteilung der Steuerlast führt.
Der Stadtrat hat entschieden, den Hebesatz bei 280 Prozent zu belassen, um eine ausgewogene Lösung zu finden. Dies sorgt dafür, dass das Steueraufkommen weitgehend stabil bleibt, ohne die Eigentümerinnen und Eigentümer großer Grundstücke übermäßig zu belasten.
Die Verwaltung hatte eine Schätzung durchgeführt, um die Auswirkungen der Reform auf die städtischen Einnahmen zu kalkulieren. Diese Schätzungen ergaben, dass bei einem Hebesatz von 280 Prozent nur geringe Mehreinnahmen von jährlich etwa 27.000 Euro zu erwarten sind. Der nun getroffene Beschluss ist damit eine nahezu aufkommensneutrale Lösung.
Die Stadt Unterschleißheim bleibt damit ihrer Linie treu, die Grundsteuer nicht als Mittel zur Einnahmenerhöhung zu nutzen, sondern diese langfristig stabil zu halten. Sollte sich in den kommenden Jahren zeigen, dass das Steueraufkommen deutlich von den Schätzungen abweicht, behält sich der Stadtrat eine erneute Überprüfung vor. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Entscheidung zunächst einmal Kontinuität und Planbarkeit in der Abgabenlast.

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