Zur Sicherheit der Fahrradfahrer - Halteverbot auf Fahrradschutzstreifen in der Dieselstraße

Mittwoch, 16. November 2016

In der Dieselstraße kommt es immer wieder zu Verletzungen des Halteverbots auf dem  neuen Fahrradschutzstreifen. Die Stadt weist aus diesem Grunde ausdrücklich darauf hin, dass das Parken und Halten auf diesem Fahrradschutzstreifen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist und eine bußgeldbewehrte Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Dies gilt insbesondere auch für das Abstellen von Anhängern. Auch das Befahren des Streifens mit Kraftfahrzeugen ist nur in Ausnahmesituationen wie zum Ausweichen und Abbiegen erlaubt und dies auch nur, wenn dadurch keine Radfahrer behindert werden.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer, diese Regelung einzuhalten.

 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.