In der Dieselstraße kommt es immer wieder zu Verletzungen des Halteverbots auf dem neuen Fahrradschutzstreifen. Die Stadt weist aus diesem Grunde ausdrücklich darauf hin, dass das Parken und Halten auf diesem Fahrradschutzstreifen nach der Straßenverkehrsordnung verboten ist und eine bußgeldbewehrte Verkehrsordnungswidrigkeit darstellt. Dies gilt insbesondere auch für das Abstellen von Anhängern. Auch das Befahren des Streifens mit Kraftfahrzeugen ist nur in Ausnahmesituationen wie zum Ausweichen und Abbiegen erlaubt und dies auch nur, wenn dadurch keine Radfahrer behindert werden.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer, diese Regelung einzuhalten.