Verstöße gegen die Friedhofsordnung

Mittwoch, 13. Juli 2016

Aus aktuellem Anlass möchte die Friedhofsverwaltung wieder einmal die Friedhofs- und Grabmalordnung in Erinnerung rufen und um dementsprechende Beachtung bitten.
Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass es auf den Friedhöfen nicht gestattet ist, Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mitzubringen, Wege und Rasenflächen nicht mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausnahmen hiervon sind Dienst- und Bestattungsfahrzeuge, kleine Handwagen, Kinderwagen, spezielle Behindertenfahrzeuge und Fahrräder, wenn letztere geschoben und zum Transport von Gegenständen benutzt werden, die der Grabpflege dienen. Zweckentfremdete oder unpassende Gegenstände wie Schaufel, Besen, Rechen, Kerzen, Vasen, teilweise auch zerbrochene und beschädigte Gefäße dürfen nicht auf und neben den Gräbern deponiert oder aufgestellt werden. Gerade Letzteres wurde von der Friedhofsverwaltung leider in letzter Zeit vermehrt gesichtet.
Die Friedhöfe in einem guten Zustand zu betreten und zu hinterlassen sollte im eigenen Interesse eines jeden Besuchers sein. Deshalb die Bitte an alle Nutzungsberechtigten, überprüfen Sie die Grabstätte nach abgelagerten Gegenständen und entfernen Sie diese.
Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnung und vor allem der Würde für die Verstorbenen. Dies zu bewahren, ist die Aufgabe der Friedhofsverwaltung. Deshalb an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Friedhofsbesucher, die die Regeln beachten und damit zu einer würdevollen Atmosphäre auf den Friedhöfen beitragen.

 

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