Verbot von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
Zum Schutz gegen die Geflügelpest erlässt das Landratsamt München folgende
Allgemeinverfügung:
1. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest werden ab sofort Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten einschließlich Tauben im Landkreis München verboten.
2. Die sofortige Vollziehung der unter der Ziffer 1 des Tenors getroffenen Regelung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
4. Kosten werden nicht erhoben.
Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung können auf der Originalanfertigung dieser Allgemeinverfügung ab dem 12.12.2016 an den öffentlichen Aushangtafeln eingesehen werden.