Straßenunterführung Unterschleißheim

Mittwoch, 23. September 2015

Verkehrsausschuss beschließt Optimierungsmaßnahmen

Nachdem die Straßenunterführung an den Knotenpunkten Raiffeisenstraße, Bezirksstraße und Dieselstraße vor drei Monaten dem Verkehr übergeben wurde, hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss die Situation vor Ort noch einmal bewertet. Erster Bürgermeister Christoph Böck hielt dabei fest, dass das Ziel, Stau und Wartezeiten am Bahnübergang zu beseitigen, erfüllt wurde. Unabhängig davon gab es bei der Anbindung von sieben Straßen mit den dazugehörigen Geh- und Radwegen viele Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und dem Stadtrat. Deshalb kam es nun zu einen Erfahrungsbericht und dem Beschluss von Optimierungsmaßnahmen, in die diverse Anregungen und Vorschläge der Bürger eingeflossen sind.

Die öffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses wurde von etwa 25 interessierten Bürgerinnen und Bürgern verfolgt. Grundlegend ging es bei den zweistündigen Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt um die Frage, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu verbessern, ohne an anderer Stelle Sicherheit einzubüßen.

Kraftfahrzeugverkehr
Ein ausführlich diskutiertes Thema in der Öffentlichkeit waren mögliche Optimierungsmaßnahmen am Kreuzungspunkt Bezirksstraße/Dieselstraße/Raiffeisenstraße. Aus diesem Grund wurde die Einsehbarkeit von Fahrzeugen aus der Bezirksstraße kommend in die Raiffeisenstraße noch einmal begutachtet. Da an dieser Stelle eine zusätzliche Abbiegespur nicht möglich ist, gab es vermehrt den Vorschlag nach Anbringung eines Verkehrsspiegels. Diese Option wurde bei einer ausführlichen Verkehrsschau mit ADAC, Polizei, Verkehrswacht, Verkehrsplanern und Verwaltung besprochen. Die Anbringung eines Verkehrsspiegels wurde von den Teilnehmern der Verkehrsschau als äußerst kritisch angesehen. Grund hierfür ist, dass sich Autofahrer erfahrungsgemäß leicht dazu verleiten lassen sich ausschließlich auf den Spiegel zu verlassen. Zwingend notwendig ist es an dieser Stelle aber mit dem Fahrzeug zu stoppen. Deshalb kam auch der Umwelt- und Verkehrsausschuss mehrheitlich zu der Auffassung, dass die Anbringung eines Spiegels hier das Unfallrisiko insgesamt erhöhen würde. Eine mögliche verbesserte Einsehbarkeit stünde bei dieser Maßnahme in keinem Verhältnis zu einem von den Fachleuten bescheinigten erhöhten Gefährdungspotenzial, wenn Fahrzeuge mit der scheinbaren Gewissheit eines Verkehrsspiegels nicht mehr stoppen würden. Abwägungsgründe waren hier auch die Blendwirkung und der tote Winkel bei der Einsehbarkeit.
Einstimmig beschlossen wurde weiterhin, die Halteverbote in der Raiffeisenstraße zwischen der Nelkenstraße und der Lilienstraße sowie die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im gesamten Unterführungsbereich wie bisher beizubehalten. Das gilt auch vorerst im weiteren Bereich der Raiffeisenstraße zwischen Nelkenstraße und Lilienstraße bis zu einer endgültigen Entscheidung. Hierzu gab es zahlreiche Wünsche von Bürgern, diese Situation nicht zu verändern.
Einig war sich der Ausschuss auch darüber, dass die Situation für aus der Nelkenstraße kommende LKW’s mit Richtung Raiffeisenstraße verbessert werden soll. Hier wird der Einmündungsradius der Kreuzung Nelkenstraße/Raiffeisenstraße vergrößert.
Für eine verbesserte Wegeführung wird an der Carl-von-Linde-Straße ein Zentrumssymbol angebracht, dass Verkehrsteilnehmern den Weg in Richtung Rathaus weist. Ziel soll es dabei sein, mehr Verkehrsteilnehmer über die Dieselstraße zu leiten, um die Wohngebiete vom Verkehr zu entlasten.

Fußgänger und Fahrradfahrer
Die Keplerstraße die im Abschnitt Hauptstraße bis Ganghoferstraße in Richtung Carl-von-Linde-Straße als Einbahnstraße ausgewiesen wurde, wird nach dem Willen des Ausschusses für Radfahrer in die Gegenrichtung freigegeben, um die Fahrradfreundlichkeit zu stärken. Aufgrund er Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und der ausreichenden Fahrbahnbreiten im Begegnungsverkehr in diesem Bereich besteht hierfür kein Gefährdungsrisiko. Eine Anbindung des Radverkehrs ab der Keplerstraße bis zum Grünzug Richtung Dieselstraße auf dem bestehenden Radweg im Zweirichtungsverkehr ist aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich. Diskutiert wurde auch die Problematik von Falschfahrern im Einbahnstraßenbereich der Keplerstraße. Die elektronischen Verkehrsmessungen haben ergeben, dass es durchschnittlich 1,5 Falschfahrer täglich gibt, die hier die Verkehrsteilnehmer gefährden. Bei der ordnungsgemäß angebrachten Beschilderung muss leider davon ausgegangen werden, dass die Falschfahrer hier bewusst handeln. Um die Situation weiter bewerten zu können, bleiben die angebrachten Messgeräte weiter aktiv.
Einstimmig beschlossen wurde, dass keine Benutzungspflicht für die Radwege an der Straßenunterführung eingeführt wird. Bereits 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass Radfahrer grundsätzlich als gleichberechtige Verkehrsteilnehmer auf der Straße fahren sollen. Deshalb ist es für Radfahrer möglich, sowohl die Radwege als auch die Straße zu benutzen. Nicht beschlossen wurden die zusätzliche Anbringung von weiteren Schildern zur Vermeidung von Falschfahrern, und die Anbringung von Schildern, die einzelne Straßen als Ziel angeben. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist dieser Entscheidung gefolgt, da es sich bei den Radfahrern fast ausschließlich um einheimische Radler handelt, die die örtlichen Wegebeziehungen kennen. Darüber hinaus soll das Stadtbild nicht mit weiteren Schildern belastet werden.
Eine Verbesserung für die Benutzer der Radwege wird dahingehend umgesetzt, dass die abgesenkten Randsteine an den Übergängen für Fußgänger und Radfahrer nochmals überprüft und wo nötig, weiter abgesenkt werden. Weiterhin werden die Querungsfurten der Radwege rot eingefärbt, um diesen eine bessere Wahrnehmung zu verleihen und gleichzeitig die Radwegebeziehungen zu verdeutlichen, die durch Richtungspfeile und Radfahrsymbole ergänzt werden. Betroffen sind davon die Bereiche an den Kreuzungen Bezirksstraße/Friedhofstraße, Bezirksstraße/Raiffeisenstraße, Dieselstraße/Hauptstraße, Keplerstraße/Hauptstraße und Nelkenstraße zu, die entsprechend den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen rot eingefärbt werden. Der Bereich des Gehweges von der Kreuzung Bezirksstraße/Bahnstraße bis zum ehemaligen Bahnübergang wird weiterhin ein reiner Gehweg bleiben und nicht wieder für den Radverkehr freigegeben. Für die Gegenrichtung kann dies aufgrund der geringen Gehwegbreite ebenfalls nicht realisiert werden, so dass Fahrradfahrer hier nur die Möglichkeit haben, auf der Straße zu fahren. In diesem Zusammenhang wurde auch der neue Fahrradschutzstreifen im Bereich Friedhofstraße bis zur Bezirksstraße diskutiert. Ob das Einschleifen vom Fahrradschutzstreifen auf die Fahrbahn im Kurvenbereich optimiert werden kann, wurde zunächst zurückgestellt.
Bedenken bezüglich der Verkehrssicherheit wurden auch beim Radweg von der Fahrradbrücke in Richtung Bezirksstraße aufgegriffen. Vor allem wegen Kindern auf Fahr- und Laufrädern soll der abschüssige, senkrecht auf die Bezirksstraße zulaufende Weg mit Gabelung nach links und rechts in Richtung Bezirksstraße und Raiffeisenstraße durch eine Verschwenkung angepasst werden.
Weiterhin erhielt die Verwaltung von den Ausschussmitgliedern den Auftrag zu prüfen, ob der getrennte Fuß- und Radweg in der Nelkenstraße in Fahrtrichtung Bahnunterführung an der Kreuzung Raiffeisenstraße/Nelkenstraße barrierefrei an einen Privatweg angeschlossen werden kann, damit dieser auch von Radfahrern genutzt werden könnte.
Nicht beschlossen wurde die Errichtung von Fußgängerüberwegen. Beraten wurden hier Vorschläge für die Bereiche Raiffeisenstraße, Nelkenstraße und Dieselstraße. Grund hierfür war unter anderem, dass bei der Vielzahl von Querungsmöglichkeiten in der Bezirksstraße keine einzelne Stelle kanalisiert werden kann, an der alle Fußgänger die Straße überqueren. Vielmehr sind die Möglichkeiten so vielfältig und die Einsicht in die Straßen großzügig genug bemessen, so dass ein Überqueren problemlos möglich ist, wenn sich die Verkehrsteilnehmer an die vorgegebenen Tempo 30 halten. Verworfen wurde hierbei auch die Idee eines Fußgängerüberweges in der Bezirksstraße in Höhe Friedhofstraße, da hier derzeit ebenfalls kein Handlungsbedarf gesehen wird. Darüber hinaus gibt es noch keine belastbaren Zahlen, wie viele Fußgänger im Verhältnis zum Fahrzeugverkehr hier zu Spitzenzeiten unterwegs sind. Diese Werte werden zu einem späteren Zeitpunkt erhoben und dem Ausschuss vorgestellt, um ggf. erneut über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen zu beraten. Beibehalten wird dagegen vorerst der Fußgängerüberweg in der Bezirksstraße, der als Provisorium im Zuge der Bauabwicklung eingerichtet wurde. Mit Verkehrszählungen soll zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob dieser Fußgängerweg dauerhaft erhalten bleiben kann.

Alter Bahnübergang
Der alte Bahnübergang wurde für die Zeit der Bauphase mit einem Bauzaun gesichert. Um unzulässiges Überqueren der Gleise weiterhin zu verhindern, wird ein fest installierter Stabgitterzaun montiert und mit einer dichtwachsenden Bepflanzung versehen. Weiterhin wird die Höhe des Bahnwartungsweges für Fußgänger und Radfahrer angepasst, so dass diese von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzte Verbindung erhalten bleibt, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, da an diesem Weg kein Winterdienst erfolgt.

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