Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bundesautobahn A92

Mittwoch, 05. November 2014

Vom 06. Oktober bis zum 06. November lagen die Unterlagen für den sechsspurigen Ausbau der Bundesautobahn A92 öffentlich aus und noch bis 20. November können die betroffenen Kommunen und Bürger ihre Einwände formulieren. Die Stadt Unterschleißheim hat einige Kritikpunkte analysiert, allen voran den Lärmschutz und die zu Grunde liegende Verkehrsprognose.

Bei der Behandlung des Themas im Grundstücks- und Bauausschuss machte die Verwaltung deutlich, dass beim künftigen Fahrbahnbelag vom ursprünglich vorgesehenen Flüsterasphalt Abstand genommen wurde. In Informationsveranstaltungen zum Ausbau der Bundesautobahn wurde ein Belag in Aussicht gestellt, der die Lärmbelastung um rund fünf Dezibel senken sollte. In den jetzt vorliegenden Planfeststellungsunterlagen ist allerdings nur noch ein lärmmindernder Belag vorgesehen, der den Lärm um rund zwei Dezibel absenkt. Die Autobahndirektion Südbayern begründet die Planungen damit, dass der effektivere Flüsterasphalt erst an wenigen Stellen eingebaut wurde und so keine umfangreichen Erfahrungswerte vorliegen. Damit seien die Anforderungen einer sicheren Technik noch nicht erfüllt.

Für den maximalen Lärmschutz entlang der Bundesautobahn arbeiten die betroffenen Kommunen Unterschleißheim, Oberschleißheim und Haimhausen eng zusammen. Auch der östliche Nachbar Eching hat Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen geäußert. Die Stadt Unterschleißheim und die Nachbargemeinden wollen sich in dem Verfahren für einen maximalen Lärmschutz einsetzen.

In einer ersten Stellungnahme des von der Stadt Unterschleißheim beauftragten Rechtsanwaltes ergaben sich auch einige Fragen bezüglich der Verkehrsprognosen auf der Bundesautobahn. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet eine Verkehrsprognose bis zum Jahr 2030, in dem rund zehn Prozent weniger Verkehr erwartet wird, als dies in alten Gutachten mit Zeithorizont 2020 und 2025 der Fall war.

In der nächsten Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses wird die Stadtverwaltung einen Entwurf einer Stellungnahme der Stadt im Verfahren zur Entscheidung vorlegen. Bis dahin nahm der Ausschuss den Zwischenbericht zur Kenntnis.

Bürgerinnen und Bürger, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können Ihre Einwendungen gegen den Plan bis spätestens 20.November 2014 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Unterschleißheim, Bauamt, 3. OG, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim oder bei der
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München Zi.Nr. 4128, erheben.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

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