Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Nr. 149

Mittwoch, 03. Februar 2016

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 13.10.2014  die Stellungnahmen aus dem vorangegangenen Verfahrensschritt des BP Nr. 149 beschlussmäßig behandelt, in der Sitzung am 19.10.2015 wurde ein weiterer Beschluss bezüglich Wandhöhe und Geschossflächenzahl gefasst.

Aus dem letzten Verfahrensschritt  liegen folgende umweltrelevanten Stellungnahmen vor:
- LRA München (Stellungnahmen zum  Schallschutz, Umsetzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, Kompensationsmaßnahmen, Schutz des Baumbestands)
-  Landesamt f. Denkmalpflege (Sichtachsen zu Baudenkmälern)
-  Wasserwirtschaftsamt München (Grundwassersituation, Oberflächenentwässerung)

Der Bebauungsplan Nr. 149 in der Fassung vom 19.10.2015  liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht und  zur Einsichtnahme in der Zeit vom 05.02.2016   bis 07.03.2016 im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.


Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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