Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 für das Jahr 2016

Dienstag, 22. November 2016

Ortsüblich bekanntgemacht: 24.11.2016
Aushang vom 24.11.2016 - 08.12.2016


durch die Niederlegung im Rathaus und Bekanntmachung der Niederlegung an allen städtischen Informationstafeln (nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde).

I. Beschlussfassung
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2016 gem. Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 68 der Gemeindeordnung (GO) die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen.

II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.11.2016 rechtsaufsichtlich behandelt. Sie enthält keine nach Art. 67 oder Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.


III. Vermerk über die Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 und die öffentliche Auflage des Nachtragshaushaltsplanes

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich ihrer Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 GO

ab dem 24.11.2016

eine Woche lang im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr.: N 207, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

 

Unterschleißheim, den 21.11.2016

 

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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