Grundsatzbeschluss zu Grundstückseinfriedungen ergänzt

Donnerstag, 28. September 2017

Regelmäßig erreichen die Stadtverwaltung Anfragen und Anträge von Grundstücksbesitzern hinsichtlich der Höhe und der zu verwendenden Materialien von Zäunen und Einfriedungen für Grundstücksbegrenzungen. Weiterhin hat das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde einige in Unterschleißheim verwendete Zäune, Mauern und andere Grundstücksbegrenzungen festgestellt, die nicht dem Bebauungsplan bzw. den allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Nachbarschaftsbeschwerden bleiben dann zuweilen nicht aus.

Um hier eine für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt einheitliche Regelung zu treffen, hat sich der Grundstücks- und Bauausschuss jüngst wieder intensiv mit dem Thema befasst.
Die Höhe und die zulässigen Materialien für die Grundstückseinfriedungen finden sich in den jeweiligen Bebauungsplänen, deren Regelungen stets zu beachten sind. Für die Bereiche, in denen die erlaubte Höhe der Eingrenzung unter 1,20m beträgt, kann aus Gründen der Gleichbehandlung ein Antrag auf Befreiung an die Stadtverwaltung gestellt werden. Bedingung für die Befreiung ist, dass die Einfriedung ohne Sockel hergestellt wird.

Außerdem haben Grundstücksbesitzer die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen, um von den im Bebauungsplan vorgeschriebenen Materialen der Einfriedung abzuweichen. Nach einem früheren Grundsatzbeschluss des Ausschusses können derartige Befreiungen erteilt werden, sofern die max. Einfriedungshöhe nicht überschritten wird. In unklaren Fällen empfiehlt sich in jedem Fall eine Klärung beim städtischen Bauamt vor Errichtung der Einfriedung.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.