Breitbandförderung - Kooperationsvertrag bringt schnelles Internet nach Riedmoos, Inhauser Moos und Kreuzstraße

Donnerstag, 24. März 2016

Der Freistaat Bayern hat im Sommer 2014 ein neues Programm zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen aufgelegt. Kommunen haben hier die Möglichkeit eine Förderung in Höhe von 60%, bis zu einem Förderhöchstbetrag in Anspruch zu nehmen, um damit einen Beitrag zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zu erhalten, da sich in bestimmten Gebieten Ausbaumaßnahmen in Breitbandnetze für Telekommunikationsanbieter nicht rechnen. Den Restbetrag leisten die Stadtwerke Unterschleißheim.

Im September 2015 hat der Werkausschuss Stadtwerke die Ausbaugebiete Riedmoos, Inhauser Moos und Kreuzstraße festgelegt und hierfür eine Ausschreibung unter Telekommunikationsanbietern veranlasst. Grund hierfür war, dass die Übertragungsraten in den betreffenden Gebieten teilweise unter 30 Mbit/s liegen. Das wirtschaftlichste Angebot bei der Ausschreibung hat hierbei die Telekom Deutschland GmbH vorgelegt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberbayern über die Förderung des Breitbandausbaus wird nun ein entsprechender Kooperationsvertrag der Stadtwerke Unterschleißheim mit der Telekom Deutschland GmbH geschlossen. Die Telekom sagt vertraglich zu, die Maßnahme innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung umzusetzen. Für die Kunden bedeutet dies, dass in den Ausbaugebieten künftig Übertragungsraten von 200 Mbit/s zur Verfügung stehen, wo heute teilweise weniger als 30 Mbit/s zur Verfügung stehen.
Die Bürger in den bisher unterversorgten Ortsteilen von Unterschleißheim profitieren deshalb in besonderem Maße von dieser von der Stadt initiierten Maßnahme für eine zeitgemäße Breitbandversorgung.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.