Sie wohnen in Unterschleißheim und Ihr Hund ist älter als 4 Monate?
Dann sind Sie nach §12, Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Unterschleißheim verpflichtet, Ihren Hund unverzüglich anzumelden.
Sie können dies in der Stadtverwaltung (Sachgebiet Service & Finanzen), Zimmer Nr. 202, 2.OG tun; dort bekommen Sie zur Kennzeichnung Ihres Hundes auch die sogenannte „Hundemarke“.
Sie können Ihren Hund auch hier bei uns auf der Homepage anmelden.
Die Hundemarke wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Bitte denken Sie daran, dass das Versäumnis dieser Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Bitte melden Sie Ihren Hund an
Donnerstag, 26. Januar 2017