Allgemeinverfügung

Mittwoch, 29. April 2015

über ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern sowie ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit im Bereich des Volksfestplatzes als Veranstaltungsort des Volksfestes 2015 in Unterschleißheim.

Von Freitag, den 22.05.2015, bis Sonntag, den 31.05.2015, findet auf dem Volksfestplatz in Unterschleißheim das  64. Lohhofer Volksfest statt. Zur Veranstaltungsfläche gehören der Volksfestplatz, die Zufahrtsbereiche und die direkt angrenzenden Grünflächen an den Volksfestplatz.

Aufgrund Art. 6, 7 Abs. 1, Art. 19 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit Art. 41 Abs. 3,4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Auf dem oben benannten Veranstaltungsgelände des Volksfestes 2015 wird das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit, sowie das Mitführen von Glasflaschen und anderen Glasbehältern verboten.
Die Verbotsfläche ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist,
rot gekennzeichnet.

Das Verbot gilt für die gesamte Dauer des Volksfestes von Freitag, den 22.05.2015, bis Sonntag, den 31.05.2015, und den darauf folgenden Montag, den 01.06.2015, 01.00 Uhr.

Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche wird für diesen Zeitraum eingeschränkt.

Ausgenommen von diesem Verbot sind die konzessionierten Freischankflächen der Festzelte, die durch Servicepersonal bewirtet werden, sowie die konzessionierten und genehmigten Bereiche der Imbissstände, Verkaufsbuden und die privaten Wohnbereiche der Schausteller. Alkoholische Getränke, Glasflaschen und andere Glasbehälter dürfen nur für den Verzehr an Ort und Stelle in den genehmigten Bereichen mitgeführt werden.

Die sofortige Vollziehung des Verbots wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Zi.-Nr. 107, eingesehen werden.

Stadt Unterschleißheim, den 22. April 2015

 

Allgemeinverfügung (PDF)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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