Der Hauptausschuss hat am 22.02.2017 hat beschlossen, die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass in Zukunft nur noch Grabsteine, deren Herstellung ohne ausbeuterische Kinderarbeit erfolgt ist, zugelassen werden.
Hierzu wurde der Grabmalordnung ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit hinzugefügt. In Zukunft dürfen auf den Unterschleißheimer Friedhöfen nur noch solche Grabsteine verwendet werden, die entweder in der EU und ihren Vertragsländern hergestellt oder mit einem anerkannten Zertifikat wie XertifiX oder Fair-Stone ausgezeichnet wurden.
Zuvor war es Kommunen nur möglich gewesen, eine Empfehlung zum Verzicht in die Grabmalordnung aufzunehmen. Eine Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes, die den Kommunen nunmehr eine Befugnis für eine derartige verbindliche Regelung an die Hand gibt, ermöglichte jetzt auch das ausdrückliche Verbot. Fragen in diesem Zusammenhang beantwortet die städtische Friedhofsverwaltung.
Nur noch Grabsteine ohne Kinderarbeit
Mittwoch, 01. März 2017