Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 20.01.2014 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öff. Auslegung beschlußmäßig behandelt.
Der beschlußgemäß überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89a/III in der Fassung vom 20.01.2014 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme bis 17.03.2014 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Auslegungsfrist wurde gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Der BP Nr. 89 c /II wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen vom Landratsamt München (Sg 6.3 vom 4.11.2013) und vom Wasserwirtschaftsamt München (13.11.2013) vor.
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 89 c/III
Mittwoch, 26. Februar 2014