Im Rahmen der Vereinheitlichung des Euro-Zahlungsverkehrs (SEPA) sind Änderungen notwendig, die nachstehend erläutert werden.
Was bedeutet SEPA?
SEPA (Single Euro Payment Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Vorgaben behandelt werden. Spätestens bis 01.02.2014 müssen alle Zahlungsvorgänge auf das neue System umgestellt werden, da ab diesem Zeitpunkt die bisherigen Überweisungen und Lastschriften nicht mehr ausführbar sind.
SEPA ermöglicht das Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas einfach, sicher, schnell und effizient getätigt werden, so wie es bereits heute bei Inlandszahlungen möglich ist.
Was sind IBAN und BIC?
Die IBAN (International Bank Account Number: Internationale Bankkontonummer) ist die internationale Darstellungsform der Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code, er hat die Funktion einer internationalen Bankleitzahl) wird für die Weiterleitung der Zahlung benötigt. IBAN und BIC finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug, auf Ihrer Bankkarte oder im Online-Banking-Portal. Informationen zum Thema SEPA erhalten Sie direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, drucken wir nachfolgend unsere Bankverbindungen mit IBAN und BIC ab:
Bankverbindungen der Stadt Unterschleißheim (Gläubiger-ID: DE96ZZZ00000105038)
Bank | Konto-Nr. | Bankleitzahl | IBAN | BIC |
Postbank München | 60 629 807 | 700 100 80 | DE 40 7001 0080 0060 6298 07 | PBNKDEFF |
Raiffeisenbank München-Nord EG | 35111 11 | 701 694 65 | DE 91 7016 9465 0003 5111 11 | GENODEF1M08 |
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg | 440 660 009 | 702 501 50 | DE 96 7025 0150 0440 6600 09 | BYLADEM1KMS |
UniCredit Bank AG HypoVereinsbank München | 447 0100 252 | 700 202 70 | DE 90 7002 0270 4470 1002 52 | HYVEDEMMXXX |
Oberbank AG Niederlassung Deutschland | 1541 1056 70 | 701 207 00 | DE 24 7012 0700 1541 1056 70 | OBKLDEMX |
Was ändert sich bei Lastschriften (Einzugsermächtigungen)?
Ein wesentliches Merkmal der neuen SEPA-Lastschrift ist die einheitliche Frist, in der eine Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden kann. Die Frist beträgt einheitlich 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf dem Konto. Im neuen SEPA-Lastschriftverfahren werden nicht mehr die Bezeichnungen „Kontonummer“ und „Bankleitzahl“ verwendet, sondern die Kennungen IBAN und BIC. Die IBAN und BIC finden Sie heute schon auf den meisten Bankkarten und auf Ihren Kontoauszügen. Jedes Mandat (Forderung) erhält eine Referenznummer, um diese eindeutig zu kennzeichnen. Bei einer Belastungsbuchung erkennen Sie durch diese Referenznummer, dass es sich um das von Ihnen erteilte Mandat handelt. Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweit einheitlichen Kennzeichnung des Zahlungsempfängers. Mit der Referenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer lässt sich jedes erteilte Mandat eindeutig identifizieren. So können Sie leicht prüfen, ob Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben.
Die Mandatsreferenznummer wird nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schriftlich mitgeteilt. Der Zahlungspflichtige muss im Vorfeld eines SEPA-Lastschrifteinzuges fristgerecht (grundsätzlich 14 Tage vor Fälligkeit) über das Vorhaben der Abbuchung informiert werden, um so die Möglichkeit einer Kontodeckung für diesen Lastschriftbetrag sicherstellen zu können.
Sie erhalten in dem jeweiligen Einzelfall rechtzeitig eine schriftliche Mitteilung von Ihrer Stadtverwaltung.
In der Stadtverwaltung Unterschleißheim steht Ihnen für Rückfragen diesbezüglich die Stadtkasse (Tel. 31009-146/-147) zur Verfügung.