Der Unterschleißheimer Stadtrat ist einem entsprechenden Antrag aus seiner Mitte gefolgt und hat die Stadtverwaltung beauftragt, den Bürgern offenzulegen, welche Eigentumsverhältnisse bei den verschiedenen Grundstücksflächen im Erholungsgebiet Hollerner See herrschen, die im Bereich des dafür zuständigen Zweckverbandes zwischen der Gemeinde Eching und der Stadt Unterschleißheim liegen.
Begründet wurde der Antrag damit, dass in der Öffentlichkeit hierüber keine genauen Kenntnisse vorliegen.
Die Stadtverwaltung hat den Mitgliedern des Hauptausschusses des Stadtrates in seiner Sitzung im September vorab einen entsprechenden Plan vorgelegt und erläutert.
Dieser einstimmig akzeptierte Plan wird deshalb ab sofort auf der Homepage unter diesem Link veröffentlicht.
Darauf sind die einzelnen Flächenbereiche innerhalb und außerhalb der markierten künftigen Uferlinie des Hollerner Sees unterschiedlich farbig für die jeweiligen verschiedenen Grundeigentümer gekennzeichnet. Erläutert wird dies durch eine entsprechende Legende.
Dargestellt sind ebenfalls die durch rote und violette Linien markierten Bereiche des 1. Bauabschnittes des Erholungsgebietes, welcher bereits als öffentlicher Bade- und Erholungsbereich mit Parkplatz, Kioskbetrieb und Toilettenanlage sowie Wasserwacht fertiggestellt und zur Nutzung übergeben worden ist, und der noch zur Umsetzung anstehende 2. Bauabschnitt als Erweiterungsfläche.
Alles in allem befinden sich die Grundstücke seit längerer Zeit und damit auch schon vor der zur Jahresmitte in Kraft getretenen Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes im Eigentum des auch für den Unterschleißheimer Sees zuständigen Erholungsflächenvereins sowie der Gemeinde Eching. Ebenso existiert Grundeigentum privater Eigentümer, welches noch wie geplant zur Realisierung des 2. Bauabschnittes künftig an den Erholungsflächenverein bzw. an die Gemeinde Eching übergehen soll.
Aber auch die Stadt Unterschleißheim besitzt zusammen mit der Gemeinde Eching gemeinschaftliches Miteigentum an zwei Grundstücken, nämlich zur Hälfte an einer westlich des Erholungsgebietes Richtung Unterschleißheim gelegenen Fläche mit einer Gesamtgröße von 140.430 qm. Des Weiteren hat die Stadt einen überwiegenden Miteigentumsanteil an einem weiteren nordwestlich des Sees gelegenen Grundstück mit insgesamt 80.400 qm Grundstücksgröße, welches sich jedoch nach der Satzungsänderung nicht mehr im Umgriff des Verbandsgebietes befindet.
Damit die Bürger Bescheid wissen
Donnerstag, 10. Oktober 2013