Die Dokumente vom 02.07.2013, Aktenzeichen 20/25-27152-2013, sind an die Steuerpflichtige nicht zustellbar, da ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Dokumente können von dem Empfänger bei der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1,
85716 Unterschleißheim, Zimmer 202, II. Stock eingesehen bzw. abgeholt werden.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zum Aushang dieser Benachrichtigung an der Amtstafel gelten die Dokumente gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- u. Vollstreckungsgesetz (VwZVG) als öffentlich zugestellt. Durch die öffentliche Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.