Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 13.10.2008 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung behandelt.
Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 96 a in der Fassung vom 13.10.2008 liegt einschließlich Begründung (und Umweltbericht) zur Einsichtnahme bis 27.06. 2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Geltungsbereich