Der Bebauungsplan Nr. 136 "Mehrgenerationenwohnen Feldstraße" wird im Anschluss an das Auslegungsverfahren vom März 2013 nochmals in überarbeiteter Fassung öffentlich ausgelegt.
Zweck der erneuten Auslegung ist die Einarbeitung der Stellungnahme des Landratsamts München vom 18.03.2013 und die Erzielung der Planreife nach § 33 BauGB (Voraussetzung für die Genehmigung der für das Gebiet eingereichten Bauanträge).
Durch die Änderung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 136 in der Fassung vom 15.04.2013 liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme bis 13.05.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Der Auslegungszeitraum wurde gem. § 4 a Abs. 3 BauGB angemessen verkürzt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur aktuellen Planfassung nicht mehr vor.