Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 15.10.2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 89 c/I "Nachbarschaftshilfe /grundstücksbezogene Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 89 c " beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNr. 1288 und 1287.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 c/I in der Fassung vom 15.10.2012 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme noch bis 02.05.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 89c/I wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.