1. Beschlussfassung:
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2012 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 beschlossen.
2. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile:
- den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Unterschleißheim.
Gleichzeitig wird die im Haushalt 2012 genehmigte, aber nicht vollständig in Anspruch genommene Kreditermächtigung in Höhe von 1.595.360 € teilweise widerrufen.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.01.2013 genehmigt.
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2013 und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 einschließlich ihrer Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. N 206, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.