Bekanntgabe über die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 Baugesetzbuch.
In seiner Sitzung am 21.06.2012 beschloss der Grundstücks- und Bauausschuss für das Sondergebiet
SO Nr.2 und SO Nr. 2.1 den Flächennutzungsplan entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen. Daraufhin hat der Ferienausschuss Unterschleißheim am 23.08.2012 die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 136 "Mehrgenerationenwohnen Feldstraße" beschlossen.
Die Unterlagen mit Erläuterung der Planungsziele, der Umweltbericht zum Bebauungsplan und die schalltechnische Untersuchung können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim noch bis einschließlich 07. Januar 2013 eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet wird. Zum Bebauungsplanverfahren liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben.