Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 11.04.2011 den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 25a II gefasst. Ziel der Änderungsverfahren ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten.
Das Verfahren findet gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren statt. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts werden nicht vorgenommen, statt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 a II in der Fassung vom 23.02.2012 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.12. 2012 bis 18.01. 2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerungen unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.