Erneute öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 136 "Mehrgenerationenwohnen Feldstraße" gem. § 4 a Abs. 3 i.V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch:
Der Ferienausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 23.08.2012 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung behandelt, es wurde die Überarbeitung und erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen.
Der überarbeitete Bebauungsplan Nr. 136 in der Fassung vom 23.08.2012 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.09.2012 bis 15.10.2012 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zur aktuellen Planfassung nicht mehr vor.