Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 109 a "Bahnunterführung Hauptstraße/Bezirksstraße " gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch:
Der Grundstücks- u. Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.02.2008 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 109 durch Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 a beschlossen. In der Sitzung vom 21.06.2012 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 a gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan 109 a sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das vom Stadtrat der Stadt Unterschleißheim beschlossene Unterführungsbauwerk einschließlich der neu zu errichtenden Straßen- und Wegeführungen geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 a in der Fassung vom 21.06.2012 liegt einschließlich Umweltbericht, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Begründung und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.09.2012 bis 15.10.2012 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Geschäftsbereichs 50 wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.