Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2012 beschlossen, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 139 einen weiteren Teil herauszunehmen und als eigenes Verfahren BP 139 a weiterzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 a dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerrichtung eines Kinderhauses an der Südl. Ingolstädter Straße (südlich angrenzend an das Biotop Hollern).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 139 a "Hollerner Feld Nord" in der Fassung vom 16.05.2012 liegt einschließlich Begründung und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 29.06.2012 bis 31.07,2012 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Der BP 139 a wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Bekanntmachung
Dienstag, 26. Juni 2012