Sie wohnen in Unterschleißheim und Ihr Hund ist älter als 4 Monate? Dann sind Sie nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Unterschleißheim verpflichtet, Ihren Hund unverzüglich anzumelden. Sie können dies in der Stadtverwaltung (Sachgebiet Finanzen und Abfallwirtschaft), Zimmer Nr. 203, 2.OG, tun; dort bekommen Sie zur Kennzeichnung ihres Hundes auch die sogenannte "Hundemarke". Das Anmeldeformular finden Sie auch im Internet unter www.unterschleissheim.de, Rathaus & Bürgerservice, Stichwort "Formulare". Bitte denken Sie daran, dass das Versäumnis dieser Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann.