Laut Straßenverkehrsordnung kann nur in Ausnahmefällen angeordnet werden, dass Radfahrer den Radweg benutzen müssen. Im Regelfall sollten die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren. Mit dieser Materie beschäftigte sich der Umwelt- und Verkehrsausschuss und beschloss, in der Oskar-Maria-Graf-Straße die Benutzungspflicht für den Radweg aufzuheben, alle anderen Radwege in Unterschleißheim jedoch vor einer Entscheidung einer genauen Bewertung zu unterziehen.
Hintergrund der neuen Regelung ist die Erkenntnis, dass baulich abgesetzte Radwege in vielen Fällen ein höheres Unfallrisiko für Radfahrer bedeuten als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Auf baulich abgesetzten Radwegen kommt es vermehrt zu Konflikten mit Fußgängern. Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen besteht überdies ein hohes Konfliktpotenzial mit einfahrenden und abbiegenden Kraftfahrern, da diese durch die oft fehlende Sichtbeziehung nicht mit kreuzenden Radfahrern rechnen. Radfahrer verhalten sich zudem wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls, das ihnen der Radweg vermittelt, oft zu sorglos, was empirische Untersuchungen belegt haben.
Wenn es aus Sicherheitsgründen allerdings zwingend erforderlich ist, weil die Straße zu stark befahren und damit gefährlich ist, sollte man in jedem Falle weiterhin die gekennzeichneten Radwege benutzen.
Genau dieser Umstand führt auch bei einer konsequenten Umsetzung dazu, dass bestehende Radwege nicht zurückgebaut werden, sondern weiterhin bestehen bleiben sollen, wie es die Straßenverkehrsordnung auch vorsieht.
Um dies abschließend beurteilen zu können, erfolgt nun eine genaue Analyse aller Radwege im Stadtgebiet.