Mit Beschluss des Grundstücks- und Bauausschusses Unterschleißheim vom 20.07.2009 wurde der Planentwurf für die 25. Änderung Teil II gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der erneu-ten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) beauftragt. Die Unterlagen mit Erläuterung der Planungsziele und dem Umweltbericht, die Schallschutzgutachten sowie eingegangene umweltbezo-gene Stellungnahmen können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom 02. Oktober bis einschließlich 04. November 2009 ein-gesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer - Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben.
25. Änderung Teil II des Flächennutzungsplanes "Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche nordöstlich des Furtwegs"
Montag, 28. September 2009