Die Firma Mobilcom Multimedia GmbH hat erst kürzlich beantragt, den im Gewerbegebiet auf dem Dach ihres Betriebsgebäudes in der Edisonstraße vorhandenen 9,5 Meter hohen Stahlgittermast, für dessen Errichtung keine Genehmigung erforderlich war, auf 15 Meter zu erhöhen.
Das Vorhaben befindet sich im Umgriff des Bebauungsplans Nr. 90 a, der ein Gewerbe-gebiet ausweist. Der Standort liegt damit weit ab von den Wohngebieten und deren Infrastruktureinrichtungen. Sendemasten sind in den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ausgeschlossen. Planungsrechtlich kann daher nichts gegen die Anlage eingewendet werden, zumal die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vorliegt.
Derzeit läuft in der Stadt in Zusammenarbeit mit dem TÜV-Süddeutschland das Projekt "Positivstandorte für Mobilfunkantennen im Ortsgebiet." Ein Kriterium bei der Auswahl solcher Standorte ist die Meidung sensibler Bereiche der Bebauung wie Kindergärten und Schulen. Die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde wurde daher an den TÜV-Süddeutschland als Koordinator der Untersuchung weitergeleitet.
Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass aus der Sicht des TÜV-Süddeutschland das Vorhaben der Fa. Mobilcom aus ihrer Sicht hinsichtlich der Strahlenbelastung im Umfeld der Edisonstraße unbedenklich ist. Nach dem vorliegenden Eingabeplan der Fa. Mobilcom dient die Masterhöhung von 9,5 m auf 15 m einzig der Montage von Richtfunkantennen. Diese sind jedoch aufgrund der abgestrahlten Leistung und der starken Bündelung der Strahlung als unbedenklich einzustufen. Die Strahlenbelastung wird dadurch nicht negativ beeinflusst.
Mobilcom erhöht Sendemast im Gewerbegebiet
Dienstag, 14. Januar 2003