Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Lärmverordnung vom Jahr 2002 (Verordnung der Stadt Unterschleißheim über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten und geräuschvoller Vergnügungen) der Stadt Unterschleißheim noch immer Gültigkeit besitzt. Danach sind Haus- und Gartenarbeiten, die die öffentliche Ruhe stören, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und in der Nachtzeit von 20.00 bis 07.00 Uhr verboten. Ruhestörende Hausarbeiten sind alle im oder außerhalb des Hauses anfallende Lärm erzeugenden Ar-beiten, die geeignet sind, die Ruhe der Allgemeinheit zu stören. Unter diese Verordnung fallen auch Gar-tenarbeiten, die die Ruhe der Allgemeinheit beeinträchtigen. Dazu gehören insbesondere die Benutzung von motorgetriebenen Geräte (z. B. Rasenmäher). Denken Sie bitte auch daran, dass Sie bei Grillfesten oder Gartenpartys das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn beachten. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen beginnt die Nachtruhe um 22.00 Uhr. Wir bitten Sie um Einhaltung dieser Bestimmungen, damit es hier nicht zu unliebsamen Über-raschungen kommt und Nachbarn nicht wegen einer möglichen Lärmbelästigung in Streit geraten.
Gegenseitige Rücksichtnahme die beste Lösung
Montag, 15. Juni 2009