Die Sommerzeit bedeutet für viele Gartenbesitzer auch, dass der Rasen gemäht werden muss. Damit es hier nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt und Nachbarn nicht wegen einer möglichen Lärmbelästigung in Streit geraten, möchte die Stadt an die Rechtslage erinnern: Mähen ist nur zwischen 07.00 und 20.00 Uhr gestattet. Die Verordnung der Stadt Unterschleißheim über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten regelt auch, dass Haus- und Gartenarbeiten, die die öffentliche Ruhe stören, an Werktagen zudem zwischen 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr nicht erlaubt sind. Mäh- und Gartenarbeiten, die Lärm erzeugen, dürfen an Sonn- und Feiertagen generell nicht betrieben werden. So ist die Arbeit mit motorbetriebenen Gartengeräten wie Rasenmäher, aber auch Trimmer, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger in dieser Zeit nicht erlaubt.
Denken Sie bitte auch daran, dass Sie bei Grillfesten oder Gartenpartys das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn nicht unnötig stören. Veranstaltungen, insbesondere musikalische Darbietungen und auch laute Tonwiedergabegeräte, müssen um 22.00 Uhr beendet sein.
Auf Nachbarn Rücksicht nehmen
Freitag, 13. Juni 2008