Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 22.05.2007 die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlußmäßig behandelt. In der Sitzung am 02.07.2007 wurde die Stellungnahme zum Immissionsschutz behandelt, am 10.09.2007 wurde eine Änderung für das Grundstück Fl.Nr. 627/4 beschlossen. Der gemäß Beschluss überarbeitete Bebauungsplan Nr. 134 in der Fassung vom 10.09.2007 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme bis 31.01.2008 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Eine wesentliche umweltbezogene Stellungnahme aus dem Verfahren liegt in Form der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2007 ebenfalls öffentlich aus.
Öffentliche Auslegung
Freitag, 04. Januar 2008