Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei identifiziert werden kann. Als zweifelsfrei identifiziert gilt eine Person, bei der mindestens drei Suchkriterien mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen. Als Suchkriterien gelten der Vor- und Nachname, sowie wahlweise das Geburtsdatum oder die letzte bekannte Adresse in Unterschleißheim.
Eine einfache Melderegisterauskunft kostet 10,-- Euro und beinhaltet Vor- und Nachname, Anschrift und - falls vorhanden - Doktorgrad. Bedarf es Nachfragen, Ermittlungen oder Rückgriffe auf Meldeunterlagen außerhalb des Melderegisters, kostet die Auskunft 15,-- Euro.
Eine erweiterte Melderegisterauskunft kostet 15,-- Euro. Sie besteht aus den persönlichen Daten des Meldepflichtigen (z.B. Geburtsdatum, Geburtsname, Familienstand, Sterbetag, Sterbeort, Staatsangehörigkeit, Wegzugsdaten, etc.). Da diese Daten dem Datenschutz unterliegen, werden sie nur in Ausnahmefällen und unter Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt. Als berechtigtes Interesse gilt beispielsweise die Vorlage eines Vollstreckungsbescheids gegen die gesuchte Person.
Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich (formlos) oder persönlich beantragt werden, keinesfalls jedoch telefonisch. Bei schriftlichen Anfragen erheben wir den Betrag per Vorkasse. Dies kann mittels eines beigefügten Verrechnungsschecks oder einer Einzugsermächtigung erfolgen. Im Falle einer Einzugsermächtigung teilen Sie uns bitte gemeinsam mit Ihrer Anfrage Ihre Bankverbindung (Geldinstitut, Kontoinhaber, Kontonummer und Bankleitzahl) mit und vermerken formlos, dass der entsprechende Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden darf.
Die Stadt informiert
Dienstag, 07. August 2007