Durch die Niederlegung im Rathaus und Bekanntmachung der Niederlegung an allen städtischen Informationstafeln (nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde)
I. Beschlussfassung:
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2006 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 beschlossen.
II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde:
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile:
? Den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan der Stadtwerke Unterschleißheim.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.01.2007 genehmigt.
III. Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes:
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2007 einschließlich ihrer Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung ab dem 31.01.2007 eine Woche lang im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. 205N, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Haushaltssatzung für das Jahr 2007
Montag, 29. Januar 2007