Der Stadtrat Unterschleißheim hat sich im März mit dem Thema "Werbeanlagen" beschäftigt. Gemäß der Sondernutzungssatzung fallen für Werbeschilder Gebühren an, die an die Stadtverwaltung bezahlt werden müssen. Eine Überprüfung ergab nun, dass für zahlreiche Werbeschilder an verschiedensten Standorten im Stadtgebiet keine Sondernutzung beantragt wurde und einige davon auch baurechtlich nicht genehmigt waren. Bei der Überprüfung wurde auch festgestellt, welche Schilder im Bereich Sondernutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen situiert sind. Der Stadtrat hat beschlossen, die Sondernutzungssatzung im bisherigen Umfang und Inhalt aufrecht zu erhalten, um auch zukünftig gegen Verstöße die entsprechende Handhabe zu haben. Deshalb sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für Werbeanlagen unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondernutzung beantragt und bei bestimmten Gegebenheiten auch eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung geben Ihnen für Ihre individuelle Fragen zu diesem Thema gerne Auskunft.