Seit Jahresbeginn ist auf Bundesebene das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" in Kraft getreten. Eine einheitliche Regelung, ob die Bundesländer dieses Gesetz übernehmen, steht noch aus. In Bayern wurde zu diesem Thema eine Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht, die die Übernahme dieser bundesgesetzlichen Grundlage durch den Freisaat Bayern klären soll. Dieses laufende Verfahren war ein Argument für die Mitglieder des Hauptausschusses, der von der ödp geforderten Übernahme des Bundesgesetzes derzeit nicht zu folgen. Als weiteren Ablehnungsgrund beurteilte die Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte die derzeitige Information der Verwaltung für mehr als ausreichend. Da sowohl in der Presse und im Internet umfassend über wichtige Vorgänge in unserer Stadt berichtet wird, vielfältige Informationen im Bürgerbüro zu erhalten sind und Informationsveranstaltungen zu bestimmten Themen abgehalten werden, sah der Hauptausschuss keine Notwendigkeit, das Recht auf Information zusätzlich mit ortsrechtlichen Vorgaben zu regeln.
Antrag der ödp wird vorerst nicht nähergetreten
Montag, 13. März 2006