Der Winter dauert nun schon sehr lange und hat uns heuer enorm viel Schnee gebracht. Leider kommt es immer wieder vor, dass manche Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht unbedingt ausreichend nachgekommen sind. So wurde z. B. zwar geräumt, aber nicht gestreut oder nicht darauf geachtet, dass die Abflussrinne freigehalten wurde. Die Folge davon war, dass bei Tauwetter das geschmolzene Wasser nicht ablaufen konnte, bei Frost wieder gefroren ist und zu einer gefährlichen Glatteisbildung geführt hat. Wenn zusätzlich an diesen Stellen nicht gestreut wurde, hatten Fußgänger alle Mühe, diese Passagen zu begehen.
Deshalb möchte die Stadt nochmals darauf hinweisen, dass die Gehbahnen von den angrenzenden Grundstückseigentümern in einer Breite von mindestens 1,5 Meter - gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus ? geräumt und gestreut werden. Wir bitten deshalb alle Hauseigentümer, für die Sicherheit auf den Gehwegen zu sorgen. Nach der geltenden Verordnung müssen an Werktagen von 6.30 - 20.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 7.30 - 18.00 Uhr die Gehwege vom Schnee freigemacht und gestreut werden. Erforderlichenfalls sind diese Maßnahmen mehrmals am Tage zu wiederholen. Wie bereits in den vergangenen Jahren kann Splitt in kleinen Mengen an folgenden Stellen abgeholt werden: Hauptstraße 20 (vor dem Service-Betrieb), Orionstraße (am Iglustandort), Volksfestplatz, Johann-Schmid-Straße (am Friedhofparkplatz) und in der Alexander-Pachmann-Straße (am Iglustandort zum Lohwald). Nehmen Sie bitte Ihre Verkehrssicherungspflichten ernst, denn bei Verstößen können Unfälle von Passanten unangenehme Haftungsfolgen nach sich ziehen.
Der lange Winter fordert sein Tribut
Montag, 27. Februar 2006