Der Bebauungsplan Nr. 48 a wurde im Mai 2005 öffentlich ausgelegt. Von Seiten des Landratsamtes kam in diesem Verfahrensschritt nun die Anregung, den Bau von Wintergärten zu erleichtern. Da die Mitglieder des Grundstücks- und Bauuschusses dieser Empfehlung einstimmig gefolgt sind, wird im überarbeiteten Plan nun festgeschreiben, dass die Tiefenbeschränkung und die Überschreitung der Baugrenzen beim Bau von Wintergärten maximal 2,5 Meter betragen darf. Der so abgeänderte Plan wird demnächst nochmals öffentlich ausgelegt werden.
Bau von Wintergärten wird erleichtert
Montag, 25. Juli 2005