Infektionsschutzgesetz - Monitoring zum möglichen Rattenbefall an den S-Bahnhöfen Unterschleißheim und Lohhof

Donnerstag, 17. August 2023

Ratten können Infektionskrankheiten übertragen. Daher sind bei einem Rattenbefall entsprechende Maßnahmen durchzuführen. 
Bei Grundstücken, auf denen Ratten auftreten, sind die EigentümerInnen bzw. die Nutzungsberechtigten dafür verantwortlich, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.
Auf öffentlichem Grund liegt die Zuständigkeit bei der Stadt. Daher wird in den nächsten Wochen durch die Stadtverwaltung an den öffentlichen Flächen der Bahnhöfe eine Populationsermittlung wegen vermehrter Sichtung von Ratten durchgeführt. Dies geschieht durch eine zeitlich begrenzte Köderausbringung. Anhand der Menge der aufgenommenen Köder kann die Anzahl der Ratten und die damit notwendigen Maßnahmen festgelegt werden.
Die Köder werden dabei nicht frei auf dem Erdboden ausgebracht, sondern in zugriffssicheren Boxen deponiert. Zusätzlich werden Warnhinweise angebracht. Das Entfernen dieser Warnhinweise und der Köderboxen ist unzulässig!
Die Rattenbekämpfung kann sich über einige Wochen hinziehen. Bei Fragen rund um das Thema steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
 

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