Der Fahrradschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und wird durch eine gestrichelte Linie vom restlichen Verkehr getrennt.
Er ist nur in Fahrtrichtung zu befahren und darf von Kraftfahrzeugen nur im Ausnahmefall befahren werden. Darauf Halten oder Parken ist nicht erlaubt, da er Teil der Fahrbahn ist. Beim Überholen eines Radfahrenden auf der Straße ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Solche Fahrradschutzstreifen befinden sich in Unterschleißheim auf der Südlichen Ingolstädter Straße, der Raiffeisenstraße, der Dieselstraße und der Le-Crès-Brücke.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!
Fair Fahren – Rücksicht aufeinander - Was ist ein Fahrradschutzstreifen?
Donnerstag, 27. Juli 2023