Die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 ordnen für Radfahrende die Benutzungspflicht von Wegen an.
Das heißt, dass Radfahrende nicht auf der Fahrbahn zu fahren haben. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass allen weiteren VerkehrsteilnehmerInnen verboten ist, den beschilderten Weg zu nutzen. Solche Wege befinden sich beispielsweise entlang des Münchner Rings. Auch baulich angelegte andere Radwege, z. B. entlang der Nelkenstraße, dürfen von RadfahrerInnen genutzt werden. Sollten weitere VerkehrsteilnehmerInnen diese Wege benutzen, stellen diese ein Gefährdungspotential für alle dar. Dies ist z. B. bei wartenden bzw. ein- und aussteigenden Busfahrgästen der Fall. Auch nach Schulschluss, wenn sehr viele SchülerInnen auf einmal den vorhandenen Platz nutzen, weichen viele auf den Radweg aus. Diese Konfliktsituationen, können durch das Respektieren der Wege anderer VerkehrsteilnehmerInnen vermieden werden.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!