Aus den zahlreichen Bewerbungen für das Schöffenamt wurde vom Stadtrat die erforderliche Anzahl der von der Stadt Unterschleißheim zu meldenden SchöffInnen ausgewählt.
Diese Vorschlagsliste liegt im Rathaus der Stadtverwaltung Unterschleißheim in der Zeit vom 02. – 09.05.2023 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.
Gegen diese Vorschlagsliste kann bis zum 22.05.2023 schriftlich mit Begründung oder persönlich Einspruch erhoben werden, falls Personen aufgelistet sein sollten, die nicht den Kriterien der öffentlichen Schöffenbekanntmachung entsprechen. Die Bekanntmachung finden Sie online unter www.unterschleissheim.de/Bekanntmachung_Vorschlagsliste.