Die Bundesregierung entlastet mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Der Deutsche Bundestag verabschiedete die Gesetzentwürfe für die Energiepreisbremsen am 15. Dezember 2022. Er hat zusätzlich Härtefallhilfen für Haushalte geschaffen, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen.
Unter dem Link https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/haertefallfonds.php#sec10 finden Sie alles zu den Soforthilfen, den Härtefallhilfe-Rechner und viele weitere hilfreiche Informationen zu den staatlichen Hilfen. Anträge für die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger, z. B. Heizöl, können online über eine Antragsplattform eingereicht werden. Sobald der Online-Antrag bereitsteht, wird der Link auf dieser Webseite https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php#sec4 veröffentlicht.
Energiepreise - Staatliche Hilfen für BürgerInnen
Donnerstag, 20. April 2023