Der Bebauungsplan Nr. 89 c "Alter Lohhofer Ortsteil", der schon des öfteren Gegenstand der Beratungen war, stand erneut auf der Tagesordnung des Grundstücks- und Bauausschusses im März. Bei der sehr intensiv geführten Diskussion ging es vor allem um die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit. Dazu waren u.a. während der Auslegungsfrist Anregungen von Seiten der Bürgerschaft vorgebracht worden. Bei der Abwägung der verschiedenen Argumente entschied sich eine breite Mehrheit dafür, an den im Satzungstext normierten Stellplatzschlüssen festzuhalten. Danach sind für eine 80 m² große Wohnung 1 Stellplatz, für eine bis 120 m² große Wohnung 1,5 und für eine über 120 m² große Wohnung jeweils 2 Stellplatze auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Im Vorgarten, das wurde ausdrücklich nochmals betont, sind keine Stellplätze zulässig. Der Vorgarten ist gärtnerisch zu gestalten. Neben den Anregungen des Landratsamtes München, die weitgehend berücksichtig wurden, ging es im Rahmen der Beratung auch noch um die Umwandlung einer privaten Grünfläche in Bauland. Auch hier zeigten sich die Ausschussmitglieder bürgerfreundlich und stimmten der Anregung des Grundstückeigentümers zu. Die Verwaltung erhielt den Auftrag den Bebauungsplan Nr. 89 c zu überarbeiten und erneut eingeschränkt auszulegen. Hierauf wird rechtzeitig in der Presse und an den Anschlagtafeln der Stadt hingewiesen.
Bauausschuss hält am Stellplatzschlüssel fest
Donnerstag, 24. März 2005