Zugangsregelung zu Sitzungen städtischer Gremien - FFP-2 Maskenpflicht und 3G-Regel

Donnerstag, 18. November 2021

Aufgrund des enormen Anstiegs des Infektionsgeschehens und der aktuell akuten Überlastung des Gesundheitssystems ist eine Änderung der Zugangsregelungen zu den Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und Beiräte erforderlich, um alle Teilnehmenden vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

Ergänzend zu bereits bestehender FFP2-Maskenpflicht ist der Zugang zu sämtlichen Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse einschließlich der Beiräte mit sofortiger Wirkung nur solchen TeilnehmerInnen als Gremiumsmitglieder, Angehörige der Stadtverwaltung, externe ReferentInnen, Vertreter der Presse und BesucherInnen gewährt, die die 3G-Regel erfüllen.

Sofern Sie nicht über einen zeitgültigen schriftlichen oder elektronischen Nachweis eines Negativtestergebnisses verfügen, haben Sie eine Stunde vor bis 15 Minuten nach jeweiligem Sitzungsbeginn, im Untergeschoss des Foyers des Rathauses im Bereich der Garderobe bzw. des Sanitätsraums, die Möglichkeit, einen für Sie kostenlosen Selbsttest unter Aufsicht vornehmen zu lassen.

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